Mobil trotz Einschränkung: Elektromobile

Elektrische Unterstützung bei Gehbehinderungen

Wer durch eine Erkrankung oder durch fortgeschrittenes Alter unter einer Gehbehinderung leidet, möchte oftmals dennoch mobil bleiben. Ein Elektromobil ist für Senioren oder körperlich eingeschränkte Personen eine praktische Möglichkeit, ihre Eigenständigkeit zu behalten und auch vergleichsweise längere Strecken problemlos zurücklegen zu können. Voraussetzung für das Bedienen eines solchen Fahrzeugs ist die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit beider Arme, da es genau wie Kraftfahrzeuge direkt gelenkt wird. Auch der Ein- und Ausstieg muss vom Fahrer selbst bewältigt werden können.

Was genau ist ein Elektromobil?

Elektroscooter sind sogenannte Leichtfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die nur eine Person (den Fahrer) befördern können. Es kann sich entweder um Quads, also um vierrädrige Fahrzeuge, oder auch um Trikes (Fahrzeugkonstruktionen mit drei Rädern) handeln. Alle Modelle verfügen über einen motorradähnlichen Lenker, der mit Bremsen, Hupe sowie vorschriftsmäßiger Beleuchtung ausgestattet ist. Oftmals befindet sich am Lenker auch ein Korb, in dem Einkäufe oder leichtes Gepäck transportiert werden kann. seinioren-elektromobil

Führerschein nicht erforderlich

Rechtlich gesehen gelten Elektromobile als motorisierte Krankenfahrstühle. Wiegt das Fahrzeug inklusive Fahrer bei einer Breite von maximal 110 cm nicht mehr als 500 kg und beträgt die Höchstgeschwindigkeit maximal 15 km/h, wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Das Mindestalter für den Fahrer beträgt 15 Jahre, aber auch für jüngere Personen mit mobilen Einschränkungen kann eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden.

Zuschuss von der Krankenkasse möglich

Elektroscooter sind ein anerkanntes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen und können so von denselben bezuschusst werden. In Einzelfällen ist auch eine komplette Kostenübernahme möglich (allerdings nicht wenn man während dem Fahren eine Shisha raucht :-)). Dazu ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die bescheinigt, dass die betreffende Person das Fahrzeug tatsächlich benötigt. Allerdings sind nicht alle Elektromobile ausnahmslos mit der erforderlichen Hilfsmittelnummer ausgestattet. Wer sich für einen Elektroscooter beispielsweise des Herstellers Graf Carello interessiert, sollte mit seinem Anliegen mit seinem Hausarzt sowie mit der zuständigen Krankenkasse vorsprechen.